Vergabe eines Darlehen
Voraussetzungen für die Vergabe eines Darlehens zur Übernahme einer Kleingartenparzelle für einkommensschwache Familien, bzw. Einzelpersonen.
Höhe des Darlehens
Die Stadt Münster gewährt Darlehen bis zu 65 % der Entschädigungssumme gem. Wertgutachten, maximal jedoch 3.250,00 €. Folgende Unterlagen sind dem Stadt- und Bezirksverband einzureichen:
- Nachweis, aus denen sich das monatliche Einkommen ergibt; z.B. Gehalts- oder Lohnbescheinigung, Bescheinigung über die Zahlung von Bürgergeld, Arbeitslosengeld, o.ä.
- Die Bestätigung des Vereins, mit dem der/die Antragsteller/in beim Stadt- und Bezirksverband als Mitglied gemeldet und die Gartenvergabe bestätigt wird.
- Die Wertermittlung des Kleingartens, aus der sich die Abstandssumme (ohne Aufnahmegebühr und ohne sonstige Kosten) ergibt.
Versicherung
Für die Laube muss eine FED-Versicherung abgeschlossen werden.