Vereinshaftpflicht-Versicherung

Hüpfburgen

Jeder Kleingartenverein ist aufgrund seiner Mitgliedschaft im Landesverband über den Haftpflichtgruppenvertrag beim KVD versichert ist. Sie zahlen keine besondere Prämie für diese Vereinshaftpflichtversicherung, da sie bereits im Mitgliedsbeitrag an den Landesverband enthalten ist.
Versicherungsschutz besteht bei Forderungen Dritter für Personen- und Sachschäden.

Nicht versichert sind gemietete Dinge. Sollte also die gemietete Hüpfburg beim Betrieb zerstört werden, kann der Schaden hier nicht geltend gemacht werden.

Es versteht sich von selbst, dass Aufsichtspersonen die sachgerechte Nutzung der Hüpfburg überwachen sollten. Einem fröhlichen Sommerfest mit Hüpfburg steht dann nichts im Wege.