Grundlagen bei Pächterwechsel und Wertermittlung
Wertermittlungen bestimmen den Wert der Anpflanzungen und Baulichkeiten als Anhaltspunkt für eine Übertragung des Eigentums auf den Nachfolger (Nachpächter). Zudem sind sie eine Bestandsaufnahme, ob der Zustand des Garten dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz entspricht.
Die Entschädigungssumme richtet sich nach dieser Richtlinie und wird in der Regel von ausgebildeten Wertermittlern durchgeführt.
Private Gegenstände (z.B. Laubeninventar, Geräte usw.) müssen zwischen scheidenden Pächter und Nachfolgepächter ausgehandelt werden. (s. BGB §130 ff. und 145 ff - zweiseitiges Rechtsgeschäft unter Privatpersonen)
Der Pächter kündigt mit schriftlicher Erklärung das Pachtverhältniss bis zum 3. Werktag im Juni zu Ende November (Ende des Gartenjahres) des gleichen Jahres. Daraufhin initiiert der Verein eine Wertermittlung auf Kosten des scheidenden Pächter. Bis zur Abgabe des Garten ist der scheidende Pächter zur ordnungsgemäßen Pflege des Gartens zuständig. Nach der Wertermittlung darf der Gartenbestand nicht mehr verändert werden.
Folgende einheitliche Vorgaben sind bei der Wertermittlung anzuwenden:
- Kosten der Wertermittlung: 90,00 €
- Kosten für Container: Mischcontainer 150,00 €, Grünabfall 100,00 €)
- Kosten für Arbeitsstunden: (It. Versicherungstarif) 12,50 €
- Fahrtkostenpauschale: (Vereine außerhalb von Münster) 40,00 €
- Hochbeete, Gewächshäuser, Gartenteiche mit Fischbesatz werden nicht berechnet.
- Kamine ohne Abnahme durch einem Schornsteinfeger dürfen nicht betrieben werden.
- Toiletten und Sickergruben müssen zurückgebaut werden.
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