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Grundlagen bei Pächterwechsel und Wertermittlung

Wertermittlungen bestimmen den Wert der Anpflanzungen und Baulichkeiten als Anhaltspunkt für eine Übertragung des Eigentums auf den Nachfolger (Nachpächter). Zudem sind sie eine Bestandsaufnahme, ob der Zustand des Garten dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz entspricht.

Die Richtlinie des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V. für Wertermittlungen Stand 01.01.2013 ist von allen Wertermittlern bei der Ermittlung der Entschädigung anzuwenden.
Die Entschädigungssumme richtet sich nach dieser Richtlinie und wird in der Regel von ausgebildeten Wertermittlern durchgeführt.
Wertermittlungsausschuss

Die (grüne) Satzung des Stadt- und Bezirksverband Münster ist von allen durch den Stadt- und Bezirksverband vertretenen Kleingartenvereinen bzw. den ihn vertretenden Vorstand anzuwenden.
Der Zahlungsablauf, der aus einer Wertermittlung (z.B. Laube, Gehölze usw.) resultiert, wird hinsichtlich des Pachtverhältnisses zwischen dem scheidendem Pächter und Verein (§26 BGB) geregelt.
Private Gegenstände (z.B. Laubeninventar, Geräte usw.) müssen zwischen scheidenden Pächter und Nachfolgepächter ausgehandelt werden. (s. BGB §130 ff. und 145 ff - zweiseitiges Rechtsgeschäft unter Privatpersonen)

In der für die meisten Vereine und Pächter gültigen Satzung des Stadt- und Bezirksverbandes Münster wird in §18 die Beendigung des Pachtverhältnisses, der Ablauf einer Wertermittlung und die Zahlungsabwicklung einer eventuellen Entschädigungssumme beschrieben.

§ 18(1) Der Pächter ist verpflichtet
§ 18(2) Der Entschädigungsbetrag
§ 18(3) Das Wertermittlungsergebnis
§ 18(4) Der Verein ist berechtigt und verpflichtet

Im Falle der Kündigung des Pachtverhältnisses durch den Pächter fällt der Garten an den Verpächter (Verein) zurück und wird von diesem neu verpachtet. Es gelten folgende Bestimmungen:

Der Pächter kündigt mit schriftlicher Erklärung das Pachtverhältniss bis zum 3. Werktag im Juni zu Ende November (Ende des Gartenjahres) des gleichen Jahres. Daraufhin initiiert der Verein eine Wertermittlung auf Kosten des scheidenden Pächter. Bis zur Abgabe des Garten ist der scheidende Pächter zur ordnungsgemäßen Pflege des Gartens zuständig. Nach der Wertermittlung darf der Gartenbestand nicht mehr verändert werden. 

Folgende einheitliche Vorgaben sind bei der Wertermittlung anzuwenden:

  • Kosten der Wertermittlung: 90,00 €
  • Kosten für Container: Mischcontainer 150,00 €, Grünabfall 100,00 €)
  • Kosten für Arbeitsstunden: (It. Versicherungstarif) 12,50 €
  • Fahrtkostenpauschale: (Vereine außerhalb von Münster) 40,00 €
  • Hochbeete, Gewächshäuser, Gartenteiche mit Fischbesatz werden nicht berechnet.
  • Kamine ohne Abnahme durch einem Schornsteinfeger dürfen nicht betrieben werden.
  • Toiletten und Sickergruben müssen zurückgebaut werden.

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Stadt- und Bezirksverband Münster Nr. 109 Version 23.01.2024


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