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Vergabe eines Darlehen

Voraussetzungen für die Vergabe eines Darlehens zur Übernahme einer Kleingartenparzelle

für einkommensschwache Familien, bzw. Einzelpersonen.

Höhe des Darlehens

Die Stadt Münster gewährt Darlehen bis zu 65 % der Entschädigungssumme gem. Wertgutachten, maximal jedoch 3.250,00 €. Folgende Unterlagen sind dem Stadt- und Bezirksverband einzureichen:

 

1. Nachweis, aus denen sich das monatliche Einkommen ergibt; z.B. Gehalts- oder Lohnbescheinigung, Bescheinigung über die Zahlung von Bürgergeld, Arbeitslosengeld, o.ä.

 

2. Die Bestätigung des Vereins, mit dem der/die Antragsteller/in beim Stadt- und Bezirksverband als Mitglied gemeldet und die Gartenvergabe bestätigt wird.

 

3. die Wertermittlung des Kleingartens, aus der sich die Abstandssumme (ohne Aufnahmegebühr und ohne sonstige Kosten) ergibt. Für die Laube muss eine FED-Versicherung abgeschlossen werden.


Versicherung

Für die Laube muss eine FED-Versicherung abgeschlossen werden.


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Stadt- und Bezirksverband Münster Nr.102 Version 07.11.2023


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